Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zur Formulierung in geschlechterbezogenen Form

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen AGB die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen mister-fotobox® bzw. Eventverleih – Stöhr & Mittelstädt GbR, Siebenbürgenweg 4, 89555 Steinheim (nachfolgend „Dienstleister, Verkäufer oder Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Verbraucher oder Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Dienstleister stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

§ 2 Angebote und Leistungsbeschreibungen

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop, auf der Webseite und in diversen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Leistungsbeschreibungen in Katalogen sowie auf den Websites des Dienstleisters haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

§ 3 Nutzung der Fotoboxen

3.1 Nutzung außerhalb überdachter Gebäude und bei widrigen Wetterverhältnissen

Die Nutzung der Fotoboxen bei widrigen Wetterverhältnissen ist grundsätzlich untersagt. Widrige Wetterverhältnisse umfassen, sind aber nicht beschränkt auf, hohe Luftfeuchtigkeit, Regen, Nebel, starke Sonneneinstrahlung und Gewitter. Diese Bedingungen können der Fotobox und ihrer Elektronik erheblichen Schaden zufügen. Der Mieter ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Fotobox unter sicheren und geeigneten Bedingungen betrieben wird.

Ein Outdoor-Einsatz kann nur gestattet werden, wenn die Wettervorhersage ausschließlich Sonnenschein prognostiziert, keine direkte Sonneneinstrahlung erfolgt, die Fotobox vor Regen geschützt werden kann und hohe Luftfeuchtigkeit sowie seitlich treffender Regen (auch bei guter Wettervorhersage) ausgeschlossen sind. Es darf keine Nässe von oben oder unten auftreten. Es muss zudem zwingend eine alternative Aufstellungsmöglichkeit vorhanden sein.

Wenn diese Bedingungen am Vermietungstag nicht gegeben sind oder es nicht den Anschein erweckt, dass der Mieter sich um den Schutz vor Schäden bemüht, behält sich der Dienstleister vor, bis am Tag des Events vom Vertrag zurückzutreten.

3.2 Anforderungen an den Aufstellort der Fotobox

Der Aufstellort der Fotobox muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten:

  1. Der Aufstellbereich muss eine Mindestfläche von 2×2 Metern haben.
  2. Möbel und andere im Weg stehende Gegenstände sind vom Mieter vorab zu verräumen, um ausreichend Platz und Sicherheit für die Fotobox und die Benutzer zu gewährleisten.
  3. Der Aufstellort muss vor Umwelteinflüssen geschützt sein und darf nicht mitten im Raum sein.
  4. Die Fotobox darf weder Fluchtwege noch Wege versperren, die von Gästen üblicherweise genutzt werden.
  5. Der Boden muss fest sein und darf keine Feuchtigkeit von oben oder unten aufweisen.
  6. Eine Steckdose muss in Reichweite des Aufstellortes vorhanden sein.

Durch die Annahme dieser Bedingungen bestätigt der Mieter, dass er die genannten Anforderungen einhält und die Fotobox entsprechend den Vorgaben aufstellen wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Anforderungen entstehen.

3.3 Manipulationen und eigenständige Änderungen

Jegliche Manipulationen oder eigenständige Änderungen an der Fotobox führen zum Erlöschen des Qualitätsversprechens und damit verbundenen Reklamations- und Haftungsansprüchen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Umstellung der Fotobox vom ursprünglich kalibrierten Aufstellort.
  • Aus- und Anschalten des Druckers während des Druckvorgangs.
  • Berühren der Linse oder sonstige unsachgemäße Bewegungen der Fotobox.

§ 4 Bestellvorgang und Vertragsabschluss

4.1 Der Mieter kann aus dem Sortiment des Dienstleisters Produkte unverbindlich auswählen und für diese über eine Anfrage (mündlich, telefonisch oder schriftlich) ein Angebot erhalten.

4.2 Durch das schriftliche Bestätigen des Angebots gibt der Mieter einen verbindlichen Antrag zum Kauf und/oder zur Miete der im Angebot genannten Leistungen ab. Vor Abgabe der Bestätigung kann der Mieter die Daten jederzeit abändern lassen und einsehen.

4.3 Der Dienstleister schickt daraufhin dem Mieter eine automatische Auftragsbestätigung zu, in welcher die Bestellung des Mieters nochmals aufgeführt wird und die der Mieter über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Antragsbestätigung dokumentiert, dass die Bestellung des Mieters beim Dienstleister eingegangen ist, stellt eine Annahme des Antrags seitens des Dienstleisters dar und sichert die genannten Leistungen dem Mieter zu.

4.4 Sollte der Dienstleister eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Ausstattungspaket und ist in Empfangs- sowie Auftragsbestätigung bindend aufgeführt. Alle Preise, die auf der Website des Dienstleisters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Hat der Mieter die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.

5.3 Wird eine Reservierungsgebühr verlangt, die mit einer Extra-Rechnung einhergeht, muss der darin genannte Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang vorausbezahlt werden. Der bezahlte Betrag wird später vom Endbetrag abgezogen.

§ 6 Bereitstellung und Auslieferungsbedingungen & Mietdauer

6.1 Der Versand und die Bereitstellung erfolgen am Wunschtag durch Mitarbeiter von mister-fotobox®.

6.2 Der Mieter ist verpflichtet, eine korrekte Lieferadresse rechtzeitig an mister-fotobox® zu übermitteln. Bei Falschangabe behält sich der Dienstleister vor, entstandene Mehrkosten nachzuberechnen.

6.3 Zusätzlich zu den angegebenen Preisen berechnet der Dienstleister für die Versand- und Bereitstellungskosten. Die Versand- und Bereitstellungskosten werden dem Mieter im Angebot und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

6.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte und Verkaufsprodukte unverzüglich nach Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Übernahmeort zum vereinbarten Termin abzunehmen, soweit keine anderen Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart sind.

6.5 Mietobjekte werden ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Mieters verpackt, angeliefert und (transport-)versichert. Auf Verlangen ist das Verpackungsmaterial unverzüglich fracht- und kostenfrei zurückzusenden.

6.6 Wenn das bestellte Verkaufsprodukt nicht verfügbar ist, weil der Dienstleister mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Dienstleister vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Dienstleister den Mieter unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Mieter keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Dienstleister dem Mieter ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

6.7 Mieter werden über Lieferzeiten und Lieferbeschränkungen (z.B. Beschränkung der Lieferungen auf bestimmte Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.

6.8 Mietobjekte werden maximal 18 Stunden vermietet, müssen aber spätestens um 10:30 Uhr am Folgetag abgeholt werden, wenn nicht anders vereinbart. Individualabsprachen sind in schriftlicher Form festzuhalten.

6.9 Der Dienstleister behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Bedingungen aus den AGBs vor Ort nicht gegeben sind.

§ 7 Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bei Mietobjekten

7.1 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte bei Anlieferung oder bei Übernahme unverzüglich auf seine Kosten zu untersuchen; und zwar:

  • Vollständig auf Stückzahl, sichtbare Beschädigungen und Zubehör. Etwaige Beanstandungen sind auf den Übernahmeprotokollen zu vermerken.
  • Der Mieter oder eine beauftragte Person sollte den Aufbau abnehmen und auf Vollständigkeit und Schäden prüfen. Der Mieter kann auf eigene Verantwortung auch davon absehen.

7.2 Beanstandungen des Mieters sind ausgeschlossen, wenn diese nicht entsprechend oben vermerkt worden sind. Außerdem ist die Beanstandung ausgeschlossen, wenn der Mieter das Mietgerät entgegen oben genannten Punkten in irgendeiner Form weiterverwendet und nicht bis zur Klärung der Mängelrüge ordnungsgemäß verwahrt.

7.3 Ein nicht form- und fristgerecht gerügtes Mietgerät gilt als genehmigt und abgenommen.

§ 8 Benutzungsbedingungen von Mietobjekten durch den Mieter

8.1 Der Mieter sichert zu, dass alle Personen, die Mietobjekte bedienen, die Anleitung gelesen haben sowie eine datenschutzrechtliche Einwilligung zur Datenverarbeitung nach unseren Datenschutzrichtlinien abgegeben haben.

8.2 Der Mieter hat die Mietgeräte sachgemäß und pfleglich zu behandeln und zu bedienen. Der

Mieter wird die Mietgeräte nur entsprechend der sicherheitsrelevanten behördlichen Vorgaben transportieren, in Betrieb setzen und gebrauchen.

8.3 Der Mieter hat alle sich aus dem Betrieb und dem Besitz der Mietgeräte ergebenden gesetzlichen Pflichten während der Mietzeit, insbesondere die termingerechte Vorführung zu gesetzlichen Untersuchungen, zu erfüllen. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgeräte nach den Vorschriften des Herstellers / der Betriebsanleitung behandelt werden.

8.4 Für unsachgemäßen Gebrauch oder das Unterlassen von Pflege- und Wartungsarbeiten laut Herstellerangaben/Bedienungsanleitungen während der Mietzeit haftet der Mieter und muss uns den entstandenen Schaden an den Mietgeräten ersetzen. Als unsachgemäßen Gebrauch verstehen wir unter anderem, aber nicht abschließend:

  • Gebrauch der Mietgeräte für einen bestimmungswidrigen Zweck,
  • Überbeanspruchung/Überlastung der Mietgeräte bei der Handhabung,
  • Vornahme von eigenmächtigen Reparaturen ohne Freigabe des Herstellers oder von uns,
  • Außerbetriebsetzung/Überwindung von Sicherheitsvorrichtungen an den Mietgeräten,
  • Unsachgemäße Öffnung des Gehäuses,
  • Ausstecken ohne Herunterfahren und Abwarten des Shutdowns.

8.5 Beschädigte oder nicht zurückgegebene Bestandteile der Ausrüstung sowie Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

8.6 Im Schadensfall hat der Mieter uns unverzüglich zu informieren und weitere Instruktionen abzuwarten.

8.7 Der Mieter hat alle Unterstützungsleistungen vorzunehmen, die den eingetretenen Schaden minimieren oder zumindest nicht vergrößern lassen und allen Weisungen unsererseits unbedingt Folge zu leisten.

8.8 Der Mieter darf die Mietgeräte ohne Zustimmung weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen, noch zur Sicherheit übereignen. Vielmehr hat der Mieter die ausdrückliche Pflicht, die Mietgeräte von Rechten Dritter freizuhalten und uns unverzüglich zu benachrichtigen, falls Dritte Ansprüche auf die Mietgeräte erheben. Die Kosten für die Abwehrmaßnahmen trägt der Mieter, soweit diese nicht von uns verursacht wurden.

8.9 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Nichteinhaltung der Benutzungsbedingungen entstehen.

8.10 Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Mieters berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Mietgeräte zu verlangen.

§ 9 Eigentum und Eigentumsvorbehalt

9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Dienstleisters. Mietobjekte bleiben generell im Besitz des Dienstleisters und werden dem Mieter nach dieser Vereinbarung überlassen.

§ 10 Sachmängelgewährleistung und Garantie

10.1 Die Gewährleistung bestimmt sich nach gesetzlichen Vorschriften.

10.2 Eine Garantie besteht bei den vom Dienstleister gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Mieter werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

§ 11 Bildnutzungsrecht für Werbezwecke

11.1 Der Mieter räumt mister-fotobox® hiermit das unentgeltliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erstellten Fotos für werbliche Zwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Nutzung für Werbezwecke auf der Webseite des Anbieters, in Katalogen und sonstigen Print- oder Online-Werbemitteln.

11.2 Der Anbieter verpflichtet sich, die Fotos in keiner Weise zu nutzen, die die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen verletzen könnte. Der Anbieter wird die Fotos nicht mit Namen oder persönlichen Daten in Verbindung bringen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.3 Das Bildnutzungsrecht umfasst nicht die Weitergabe der Fotos an Dritte für deren Werbezwecke. Die Nutzung ist auf die Eigenwerbung des Anbieters beschränkt.

11.4 Der Mieter bestätigt, dass er das Recht hat, dieses Bildnutzungsrecht zu gewähren, und dass er die Einwilligung aller abgebildeten Personen zur Verwendung ihrer Bilder für die in Absatz 1 genannten Zwecke eingeholt hat.

11.5 Das Bildnutzungsrecht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. Der Mieter kann das Bildnutzungsrecht jedoch jederzeit widerrufen. In diesem Fall wird der Anbieter die Nutzung der betroffenen Bilder so schnell wie möglich einstellen. Für bereits gedruckte Werbemittel gilt der Widerruf erst nach deren Aufbrauchen.

11.6 Sollten auf den Fotos sichtbare Namen, Daten oder sonstige Informationen, die auf die Identität der abgebildeten Personen schließen lassen, unkenntlich gemacht werden müssen, wird der Anbieter dies auf Wunsch des Mieters veranlassen.

§ 12 LTE / Netzwerk und WLAN-Geschwindigkeit

12.1 Bei Buchung von LTE kann der Dienstleister nicht für den Empfang am Veranstaltungsort garantieren und kann die Funktionen, die eine korrekte Internetverbindung voraussetzen, nicht gewährleisten. Dazu gehören beispielsweise QR-Code, E-Mail-Versand, Fernsupport und Fernauslöser via Smartphone.

12.2 Ebenso kann der Dienstleister nicht für die WLAN-Geschwindigkeit am Veranstaltungsort garantieren. Die tatsächliche Geschwindigkeit und Stabilität des WLAN-Netzwerks können von verschiedenen Faktoren beeinflusst werden und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Dienstleisters.

12.3 Der Mieter erkennt an, dass sowohl die Verfügbarkeit von LTE als auch die WLAN-Geschwindigkeit vom Veranstaltungsort abhängen und dass der Dienstleister hierfür keine Gewährleistung übernimmt.

12.4 Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die sich aus einer unzureichenden LTE-Verbindung oder WLAN-Geschwindigkeit ergeben, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Dienstleisters zurückzuführen sind.

12.5 Der Mieter ist verantwortlich für die Bereitstellung eines ausreichenden und stabilen Internetzugangs am Veranstaltungsort, sofern dies für die Nutzung der Fotobox oder des Pakets erforderlich ist und eine LTE-Option nicht gewünscht war. Darüber hinaus ist er für die Sicherheit des Netzwerks verantwortlich. Es dürfen ausschließlich sichere WLAN-Netzwerke verwendet werden, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen (mindestens WPA2-Verschlüsselung). Private Hotspots sind ausgeschlossen. Der verwendete Internetzugang darf kein öffentliches WLAN sein und es darf keine Gefahr von unsicheren Verbindungen ausgehen.

Zusätzlich müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Netzwerkfreigaben dürfen nur mit Authentifizierung erfolgen
  • Es muss ausreichend Bandbreite für den Betrieb der Fotobox sichergestellt werden
  • Regelmäßige Überprüfung der Netzwerkstabilität und Vermeidung von Interferenzen
  • Der Netzwerkschlüssel sollte komplex und einzigartig sein.
  • Die Router-Firmware muss auf dem neuesten Stand gehalten werden.
  • Es sind Firewalls und andere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Netzwerks zu verwenden

12.6 Der Mieter erkennt an, dass eine Nutzung des LTE-Internets von mister-fotobox außerhalb des gesicherten Netzwerks der Fotobox nicht möglich ist. Die LTE-Flat und die Nutzung des eigenständigen Netzwerks erstrecken sich ausschließlich auf die Nutzung der Fotobox selbst, während der Vorbereitung und dem Aufbau, während des Events, zur Überwachung des regulären Betriebes, Fernwartung und zur Sofortbereitstellung der Bilder über die Cloud. Alle darüber hinausgehenden Möglichkeiten zur Nutzung der LTE-Flat und des Netzwerks sind zum Schutz des Systems und der Daten ausgeschlossen, insbesondere und nicht abschließend die Nutzung durch Dritte.

§ 13 Gestaltung des Layouts und Korrekturabzug

13.1 Die Buchung des entsprechenden Pakets für die Gestaltung eines Druck-Layouts beinhaltet die einmalige Erstellung eines Layout-Entwurfs und einen (1) Korrekturzug. mister-fotobox® setzt die Änderungswünsche sowohl für das Hauptlayout als auch für das Extra-Layout nach bestem Wissen und Können um.

13.2 Die einmalige Gestaltung des Hauptlayouts und des Extra-Layouts sowie die Erstellung der Korrekturabzüge stellen erfüllte Leistungen dar.

13.3 Der Mieter trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen und Inhalte.

13.4 Zusätzliche Layouts, wie Alternativvorschläge oder die gemeinsame Nutzung mehrerer Layouts aufgrund Collagen- und Einzelbildfunktion, werden separat als Extra-Layout berechnet.

13.5 Der normale Layoutprozess:

  • Der Mieter beschreibt seine Wünsche detailliert und in Schriftform an mister-fotobox®.
  • mister-fotobox® stellt dem Mieter nach Fertigstellung des Entwurfs einen Korrekturabzug zur Verfügung.
  • Der Mieter hat das Recht, den Korrekturabzug zu prüfen und etwaige Änderungswünsche schriftlich mitzuteilen.
  • Nach Überarbeitung des Korrekturabzugs für beide Layouts werden sie erneut dem Mieter zur Prüfung und Freigabe vorgelegt.
  • Weitere Wünsche oder Korrekturzüge werden auf gesonderte Rechnung gestellt.
  • Es erfolgt die Freigabe und das Layout wird in das Fotobox-System integriert.

13.6 mister-fotobox® ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen usw.) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrages entstanden sind, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und vom Auftraggeber zu vergüten.

13.7 Stellt mister-fotobox® dem Auftraggeber Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang (im Zwecke der Fotobox) genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung des Designers vorgenommen werden.

13.8 Der Auftraggeber versichert gegenüber mister-fotobox®, dass er die zur Erfüllung des Auftrags benötigten Nutzungsrechte an den zur Verfügung gestellten Daten besitzt und die gültigen Urheberrechte beachtet. mister-fotobox® haftet nicht für lizenz- und urheberrechtliche Verstöße durch den Auftraggeber und hat dahingehend auch keine Pflichten zu einer vorsorglichen Überprüfung oder Recherche.

13.9 Mit der Buchung des entsprechenden Pakets akzeptiert der Mieter die vorliegenden AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

§ 14 Haftungsausschluss

14.1 Der Dienstleister übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fotobox entstehen, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Dienstleisters zurückzuführen sind.

14.2 Der Mieter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Fotobox und haftet für alle Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäße Handhabung, Missbrauch oder Fahrlässigkeit seitens des Mieters oder seiner Gäste verursacht werden.

14.3 Der Dienstleister haftet nicht für technische Probleme oder Ausfälle der Fotobox, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten seitens des Dienstleisters zurückzuführen sind. Der Dienstleister wird jedoch sein Bestes tun, um technische Störungen schnellstmöglich zu beheben.

14.4 Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für die Inhalte, die von den Mietern oder deren Gästen mit der Fotobox erstellt werden. Der Mieter ist für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, insbesondere in Bezug auf Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und Datenschutz, verantwortlich.

14.5 Der Mieter und/oder Veranstalter hat sicherzustellen, dass die Fotobox datenschutzrechtlich konform verwendet wird. Dies bedeutet, dass Personen, die abgelichtet werden, ihre Zustimmung dazu gegeben haben.

14.6 Der Dienstleister haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der aufgenommenen Fotos, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten seitens des Dienstleisters zurückzuführen sind.

14.7 Der Mieter ist verpflichtet, den Dienstleister von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Fotobox entstehen, einschließlich Schadenersatzforderungen, rechtlichen Kosten und anderen Verbindlichkeiten.

14.8 Jegliche Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Dienstleisters.

14.9 Mit der Buchung der Fotobox akzeptiert der Mieter den vorliegenden Haftungsausschluss. Etwaige abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

14.10 Im Falle unvollständiger Leistungserbringung seitens mister-fotobox® (technische Fehlfunktion, o.ä.) beschränkt sich die Haftungsverpflichtung maximal auf den belasteten Mietpreis. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Mieters sind ausgeschlossen.

14.11 Ferner haftet der Dienstleister für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Dienstleister jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Dienstleister haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

14.12 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 15 Speicherung des Vertragstextes

15.1 Der Mieter kann den Vertragstext vor der Abgabe der Bestellung an den Dienstleister ausdrucken, indem er im letzten Schritt der Bestellung die Druckfunktion seines Browsers nutzt.

15.2 Der Dienstleister sendet dem Mieter außerdem eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegebenen Kontaktdaten zur Abwicklung. Sofern Sie sich in unserem Shop registriert haben sollten, können Sie in Ihrem Profilbereich Ihre aufgegebenen Bestellungen einsehen. Darüber hinaus speichern wir den Vertragstext, machen ihn jedoch im Internet nicht zugänglich.

§ 16 Widerruf & Stornierung

16.1 Der Vertrag kann unter den Widerrufsbedingungen unter https://mister-fotobox.de/widerruf widerrufen werden.

16.2 Nach Ablauf der Widerrufsfrist bieten wir unseren Mietern eine schriftliche Stornierungsoption:

  • Grundsätzlich erstatten wir bei begründetem Storno bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung 90 % des Mietpreises zurück. Zwischen 29 und 14 Tagen werden 50 % erstattet. Innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Bereits entstandene Leistungen wie Gestaltung etc. werden ohne Abzüge in Rechnung gestellt.
  • Alternativ zur Stornierung gestatten wir die Verschiebung seiner Fotoboxbuchung auf einen neuen Termin. Diese Möglichkeit besteht nur vorbehaltlich ausreichender Verfügbarkeit am neuen Termin.
  • Im Falle der begründeten Stornierung einer bereits verschobenen Buchung, unabhängig davon, ob der neue Termin bereits fest datiert oder die Buchung mit unbestimmtem Datum eingefroren ist, erstatten wir bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung 10 % des Mietpreises zurück. Innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich. Bereits entstandene Leistungen wie Gestaltung etc. werden ohne Abzüge in Rechnung gestellt.

§ 17 Schlussbestimmungen

17.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Dienstleisters, wenn der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

17.2 Vertragssprache ist deutsch.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

17.4 Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.